Anwesend: (…)
Beginn der Sitzung: 17:30Uhr
Ende der Sitzung: 18:13 Uhr
Der 1. Vorsitzende begrüßt die anwesenden Vorstandsmitglieder und verliest die Tagesordnung.
Da der Schriftführer nicht anwesend ist, muss ein Protokollant aus den Reihen des Vorstands gewählt werden. Der Kassenwart (Philipp Menke) meldet sich hierzu freiwillig. Es kandidieren keine weiteren Kandidaten. Der 1. Vorsitzende stellt Philipp Menke zur Wahl. Er wird einstimmig gewählt und nimmt die Wahl an.
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Vorstand beschlussfähig ist, da mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
Der Vorsitzende erläutert, dass wir, mit der Erteilung des Freistellungsbescheids über das Jahr 2017, vom Finanzamt Neuwied aufgefordert worden sind, unsere Satzung bis spätestens zum 31. Dezember 2019 entsprechend neuer Anforderungen der Abgabenordnung anzupassen. Hervorgehobene Satzungsteile aus der offiziellen Mustersatzung lagen der Aufforderung anbei.
Da es sich bei den geforderten Anpassungen ausschließlich um Konkretisierungen bzw. die Verwendung formal eindeutiger Formulierungen handelt, stellt der Vorsitzende den Antrag an die Vorstandssitzung nach § 12 der Satzung folgende redaktionelle Änderungen an der Satzung des Vereins zu beschließen:
Die Vorstandssitzung stimmt über den gestellten Antrag ab:\
Dafür: 3\
Dagegen: 0\
Enthaltung: 0\
Der Antrag wird einstimmig angenommen.
Der 1. Vorsitzende regt an im Februar 2020 eine weitere Vorstandsitzung mit folgendem Inhalt anzusetzen:
Diskussion und Beschluss über eine Änderung der Geschäftsordnung des Vorstands. Vor allem die Anpassung des § 3 Absatz 1 (Quartalsweise Vorstandssitzungen), da sich der Vorstand ohnehin regelmäßig in den Vereinsräumlichkeiten zusammenfindet.
Ransbach-Baumbach, am 05. Dezember 2019