Beitragsordnung

Zuletzt geändert von loppermann am 2024/04/07 20:45

Beitragsordnung des Vereins

Version vom: 11.06.2016

§ 1 Höhe der Beiträge

(1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20,-- € pro Monat. (2) Der ermäßigte Mindestsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Auszubildende, Schüler, Rentner, Pensionäre sowie Bundesfreiwilligendienst-, freiwillig Wehrdienst- und FSJ-Leistende beträgt 10,-- € pro Monat. Diese Beitragsreduzierung wird durch den Vorstand auf Antrag gewährt. (3) Der Mindestsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 5,-- € pro Monat. (4) Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit. (5) Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden.

§ 2 Aufnahmegebühren, Kündigung und Erstattungen

(1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. (2) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt.

§ 3 Fälligkeit und Zahlungsweise

(1) Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig. (2) Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich entrichtet. (3) Alternativ zu § 3.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus entrichtet werden. (4) Die Beiträge können per Lastschriftverfahren eingezogen oder per Banküberweisung gezahlt werden. (5) Für abgelehnte Lastschriften oder Rücklastschriften werden die Kosten in Rechnung gestellt.