Wiki-Quellcode von Beitragsordnung
Zuletzt geändert von loppermann am 2024/04/07 20:45
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1 | Beitragsordnung des Vereins | ||
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4 | **Version vom:** 11.06.2016 | ||
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6 | ## § 1 Höhe der Beiträge | ||
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8 | (1) Der Mitgliedsbeitrag beträgt 20,-- € pro Monat. | ||
9 | (2) Der ermäßigte Mindestsbeitrag für Studenten, Arbeitslose, Auszubildende, Schüler, Rentner, Pensionäre sowie Bundesfreiwilligendienst-, freiwillig Wehrdienst- und FSJ-Leistende beträgt 10,-- € pro Monat. Diese Beitragsreduzierung wird durch den Vorstand auf Antrag gewährt. | ||
10 | (3) Der Mindestsbeitrag für Fördermitglieder beträgt 5,-- € pro Monat. | ||
11 | (4) Ehrenmitglieder sind laut Satzung von der Beitragszahlung befreit. | ||
12 | (5) Im begründeten Einzelfall können für ein Mitglied durch Vorstandsbeschluss von der Beitragsordnung abweichende Regelungen getroffen werden. | ||
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14 | ## § 2 Aufnahmegebühren, Kündigung und Erstattungen | ||
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16 | (1) Aufnahmegebühren werden nicht erhoben. | ||
17 | (2) Eine Erstattung von Mitgliedsbeiträgen findet nicht statt. | ||
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19 | ## § 3 Fälligkeit und Zahlungsweise | ||
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21 | (1) Der Mitgliedsbeitrag ist zu Beginn des Monats fällig. | ||
22 | (2) Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich entrichtet. | ||
23 | (3) Alternativ zu § 3.2 kann der Mitgliedsbeitrag jährlich im Voraus entrichtet werden. | ||
24 | (4) Die Beiträge können per Lastschriftverfahren eingezogen oder per Banküberweisung gezahlt werden. | ||
25 | (5) Für abgelehnte Lastschriften oder Rücklastschriften werden die Kosten in Rechnung gestellt. |