Änderungen von Dokument Raumordnung

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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Dokument-Autor
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1 -XWiki.psteffen
1 +XWiki.loppermann
Inhalt
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6 6  
7 7  ## § 2 Hausrecht
8 8  
9 -(1) Das Hausrecht in den Räumlichkeiten der Westwoodlabs e.V. wird im Allgemeinen durch die schließberechtigten Mitglieder wahrgenommen.
10 -(2) Besteht unter den anwesenden schließberechtigten Mitgliedern Uneinigkeit über die Ausübung des Hausrechts, entscheiden die anwesenden Vorstandsmitglieder oder bei Abwesenheit der Vorstand.
11 -(3) Durch schließberechtigte Mitglieder ausgesprochene Verweise aus den Räumlichkeiten müssen dem Vorstand gemeldet werden.
9 +(1) Das Hausrecht in den Räumlichkeiten der Westwoodlabs e.V. wird im Allgemeinen durch die schließberechtigten Mitglieder wahrgenommen.
10 +
11 +(2) Besteht unter den anwesenden schließberechtigten Mitgliedern Uneinigkeit über die Ausübung des Hausrechts, entscheiden die anwesenden Vorstandsmitglieder oder bei Abwesenheit der Vorstand.
12 +
13 +(3) Durch schließberechtigte Mitglieder ausgesprochene Verweise aus den Räumlichkeiten müssen dem Vorstand gemeldet werden.
14 +
12 12  (4) Der Vorstand kann über ein Hausverbot entscheiden, welches von der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden muss.
13 13  
14 14  ## § 3 Haftung
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17 17  
18 18  ## § 4 Verhalten, Sauberkeit und Ordnung
19 19  
20 -(1) Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
21 -(2) Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen.
22 -(3) Der Vorstand kann Nutzungsbedingungen für das Inventar festlegen (ggf. auch die des Eigentümers), welche im Wiki dokumentiert werden.
23 -(4) Beschädigungen an Räumlichkeiten und Inventar sind umgehend dem Vorstand zu melden.
24 -(5) Arbeitsplätze sind sauber zu hinterlassen.
25 -(6) Material welches auf den Arbeitsflächen herumliegt und nicht beschriftet ist, wird nach 2 Wochen entsorgt.
26 -(7) Die Mülleimer sind regelmäßig zu leeren. Essensreste sind in jedem Fall mitzunehmen bzw. in den Restmüllcontainern des VIP-City Centers zu entsorgen. Dabei ist auf Mülltrennung zu achten. Im Space stehen dafür entsprechende Behältnisse zur Verfügung, die zu nutzen sind.
27 -(8) Beeinträchtigung Anderer bei der Benutzung der Arbeitsflächen und -räume durch lagernde Materialien sind unbedingt zu vermeiden.
28 -(9) Es ist auf einen sinnvollen Umgang mit Ressourcen (Strom, Wasser, Heiz-Energie etc.) zu achten.
23 +(1) Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
24 +
25 +(2) Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen.
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27 +(3) Der Vorstand kann Nutzungsbedingungen für das Inventar festlegen (ggf. auch die des Eigentümers), welche im Wiki dokumentiert werden.
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29 +(4) Beschädigungen an Räumlichkeiten und Inventar sind umgehend dem Vorstand zu melden.
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31 +(5) Arbeitsplätze sind sauber zu hinterlassen.
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33 +(6) Material welches auf den Arbeitsflächen herumliegt und nicht beschriftet ist, wird nach 2 Wochen entsorgt.
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35 +(7) Die Mülleimer sind regelmäßig zu leeren. Essensreste sind in jedem Fall mitzunehmen bzw. in den Restmüllcontainern des VIP-City Centers zu entsorgen. Dabei ist auf Mülltrennung zu achten. Im Space stehen dafür entsprechende Behältnisse zur Verfügung, die zu nutzen sind.
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37 +(8) Beeinträchtigung Anderer bei der Benutzung der Arbeitsflächen und -räume durch lagernde Materialien sind unbedingt zu vermeiden.
38 +
39 +(9) Es ist auf einen sinnvollen Umgang mit Ressourcen (Strom, Wasser, Heiz-Energie etc.) zu achten.
40 +
29 29  (10) Sexuelle Handlungen jeglicher Art sind unerwünscht.
30 30  
31 31  ## § 5 Umgang
32 32  
33 -(1) Der Umgang aller Personen miteinander hat friedlich und tolerant zu erfolgen.
34 -(2) Wenn eine Veranstaltung in den Vereinsräumen angekündigt ist, hat deren Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten Einzelner.
45 +(1) Der Umgang aller Personen miteinander hat friedlich und tolerant zu erfolgen.
46 +
47 +(2) Wenn eine Veranstaltung in den Vereinsräumen angekündigt ist, hat deren Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten Einzelner.
48 +
35 35  (3) Mit Namen beschriftete Boxen sind "privat" und müssen von anderen Personen auch als solche behandelt werden.
36 36  
37 37  ## § 6 Sachspenden und Leihgaben
38 38  
39 -(1) Sachspenden und Leihgaben sind beim Vorstand anzumelden, welcher über die Annahme oder Ablehnung entscheidet.
40 -(2) Leihgaben sind mit Eigentümernamen als solche zu kennzeichnen.
41 -(3) Eigentümer und Vorstand können jederzeit die zeitnahe Rücknahme der Leihgaben verlangen. Die Verantwortung für den Rücktransport obliegt dem Eigentümer.
53 +(1) Sachspenden und Leihgaben sind beim Vorstand anzumelden, welcher über die Annahme oder Ablehnung entscheidet.
54 +
55 +(2) Leihgaben sind mit Eigentümernamen als solche zu kennzeichnen.
56 +
57 +(3) Eigentümer und Vorstand können jederzeit die zeitnahe Rücknahme der Leihgaben verlangen. Die Verantwortung für den Rücktransport obliegt dem Eigentümer.
58 +
42 42  (4) Eine kurzzeitige Ausleihe von Inventar an Mitglieder für den privaten Gebrauch außerhalb der Räume, ist nach Absprache mit dem Vorstand möglich.
43 43  
44 44  ## § 7 Zugang
45 45  
46 -(1) Mitglieder haben die Möglichkeit, eine Schließberechtigung für die Räumlichkeiten zu erhalten.
47 -(2) Voraussetzung für die Erlangung der Schließberechtigung ist die "Bürgschaft" von drei Mitgliedern mit Schließberechtigung.
48 -(3) Der Vorstand kann temporäre Schließberechtigungen für Personen erteilen.
63 +(1) Mitglieder haben die Möglichkeit, eine Schließberechtigung für die Räumlichkeiten zu erhalten.
64 +
65 +(2) Voraussetzung für die Erlangung der Schließberechtigung ist die "Bürgschaft" von drei Mitgliedern mit Schließberechtigung.
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67 +(3) Der Vorstand kann temporäre Schließberechtigungen für Personen erteilen.
68 +
49 49  (4) Für physische Schließmedien ist eine Gebühr in Höhe von 15,- € zu bezahlen, welche nicht rückerstattet wird. Bei temporären Schließberechtigungen wird keine Gebühr erhoben. Ausgegebene physische Schließmedien bleiben Eigentum des Vereins.
50 50  
51 51  (5) Personen ohne Schließberechtigung dürfen sich nur in den Räumlichkeiten aufhalten, solange mindestens ein schließberechtigtes Mitglied anwesend ist.