Änderungen von Dokument Raumordnung
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Zusammenfassung
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Details
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... ... @@ -1,1 +1,1 @@ 1 -XWiki.p steffen1 +XWiki.loppermann - Inhalt
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... ... @@ -6,9 +6,12 @@ 6 6 7 7 ## § 2 Hausrecht 8 8 9 -(1) Das Hausrecht in den Räumlichkeiten der Westwoodlabs e.V. wird im Allgemeinen durch die schließberechtigten Mitglieder wahrgenommen. 10 -(2) Besteht unter den anwesenden schließberechtigten Mitgliedern Uneinigkeit über die Ausübung des Hausrechts, entscheiden die anwesenden Vorstandsmitglieder oder bei Abwesenheit der Vorstand. 11 -(3) Durch schließberechtigte Mitglieder ausgesprochene Verweise aus den Räumlichkeiten müssen dem Vorstand gemeldet werden. 9 +(1) Das Hausrecht in den Räumlichkeiten der Westwoodlabs e.V. wird im Allgemeinen durch die schließberechtigten Mitglieder wahrgenommen. 10 + 11 +(2) Besteht unter den anwesenden schließberechtigten Mitgliedern Uneinigkeit über die Ausübung des Hausrechts, entscheiden die anwesenden Vorstandsmitglieder oder bei Abwesenheit der Vorstand. 12 + 13 +(3) Durch schließberechtigte Mitglieder ausgesprochene Verweise aus den Räumlichkeiten müssen dem Vorstand gemeldet werden. 14 + 12 12 (4) Der Vorstand kann über ein Hausverbot entscheiden, welches von der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden muss. 13 13 14 14 ## § 3 Haftung ... ... @@ -17,39 +17,60 @@ 17 17 18 18 ## § 4 Verhalten, Sauberkeit und Ordnung 19 19 20 -(1) Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. 21 -(2) Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen. 22 -(3) Der Vorstand kann Nutzungsbedingungen für das Inventar festlegen (ggf. auch die des Eigentümers), welche im Wiki dokumentiert werden. 23 -(4) Beschädigungen an Räumlichkeiten und Inventar sind umgehend dem Vorstand zu melden. 24 -(5) Arbeitsplätze sind sauber zu hinterlassen. 25 -(6) Material welches auf den Arbeitsflächen herumliegt und nicht beschriftet ist, wird nach 2 Wochen entsorgt. 26 -(7) Die Mülleimer sind regelmäßig zu leeren. Essensreste sind in jedem Fall mitzunehmen bzw. in den Restmüllcontainern des VIP-City Centers zu entsorgen. Dabei ist auf Mülltrennung zu achten. Im Space stehen dafür entsprechende Behältnisse zur Verfügung, die zu nutzen sind. 27 -(8) Beeinträchtigung Anderer bei der Benutzung der Arbeitsflächen und -räume durch lagernde Materialien sind unbedingt zu vermeiden. 28 -(9) Es ist auf einen sinnvollen Umgang mit Ressourcen (Strom, Wasser, Heiz-Energie etc.) zu achten. 23 +(1) Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. 24 + 25 +(2) Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen. 26 + 27 +(3) Der Vorstand kann Nutzungsbedingungen für das Inventar festlegen (ggf. auch die des Eigentümers), welche im Wiki dokumentiert werden. 28 + 29 +(4) Beschädigungen an Räumlichkeiten und Inventar sind umgehend dem Vorstand zu melden. 30 + 31 +(5) Arbeitsplätze sind sauber zu hinterlassen. 32 + 33 +(6) Material welches auf den Arbeitsflächen herumliegt und nicht beschriftet ist, wird nach 2 Wochen entsorgt. 34 + 35 +(7) Die Mülleimer sind regelmäßig zu leeren. Essensreste sind in jedem Fall mitzunehmen bzw. in den Restmüllcontainern des VIP-City Centers zu entsorgen. Dabei ist auf Mülltrennung zu achten. Im Space stehen dafür entsprechende Behältnisse zur Verfügung, die zu nutzen sind. 36 + 37 +(8) Beeinträchtigung Anderer bei der Benutzung der Arbeitsflächen und -räume durch lagernde Materialien sind unbedingt zu vermeiden. 38 + 39 +(9) Es ist auf einen sinnvollen Umgang mit Ressourcen (Strom, Wasser, Heiz-Energie etc.) zu achten. 40 + 29 29 (10) Sexuelle Handlungen jeglicher Art sind unerwünscht. 30 30 31 31 ## § 5 Umgang 32 32 33 -(1) Der Umgang aller Personen miteinander hat friedlich und tolerant zu erfolgen. 34 -(2) Wenn eine Veranstaltung in den Vereinsräumen angekündigt ist, hat deren Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten Einzelner. 45 +(1) Der Umgang aller Personen miteinander hat friedlich und tolerant zu erfolgen. 46 + 47 +(2) Wenn eine Veranstaltung in den Vereinsräumen angekündigt ist, hat deren Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten Einzelner. 48 + 35 35 (3) Mit Namen beschriftete Boxen sind "privat" und müssen von anderen Personen auch als solche behandelt werden. 36 36 37 37 ## § 6 Sachspenden und Leihgaben 38 38 39 -(1) Sachspenden und Leihgaben sind beim Vorstand anzumelden, welcher über die Annahme oder Ablehnung entscheidet. 40 -(2) Leihgaben sind mit Eigentümernamen als solche zu kennzeichnen. 41 -(3) Eigentümer und Vorstand können jederzeit die zeitnahe Rücknahme der Leihgaben verlangen. Die Verantwortung für den Rücktransport obliegt dem Eigentümer. 53 +(1) Sachspenden und Leihgaben sind beim Vorstand anzumelden, welcher über die Annahme oder Ablehnung entscheidet. 54 + 55 +(2) Leihgaben sind mit Eigentümernamen als solche zu kennzeichnen. 56 + 57 +(3) Eigentümer und Vorstand können jederzeit die zeitnahe Rücknahme der Leihgaben verlangen. Die Verantwortung für den Rücktransport obliegt dem Eigentümer. 58 + 42 42 (4) Eine kurzzeitige Ausleihe von Inventar an Mitglieder für den privaten Gebrauch außerhalb der Räume, ist nach Absprache mit dem Vorstand möglich. 43 43 44 44 ## § 7 Zugang 45 45 46 -(1) Mitglieder haben die Möglichkeit, eine Schließberechtigung für die Räumlichkeiten zu erhalten. 47 -(2) Voraussetzung für die Erlangung der Schließberechtigung ist die "Bürgschaft" von drei Mitgliedern mit Schließberechtigung. 48 -(3) Der Vorstand kann temporäre Schließberechtigungen für Personen erteilen. 49 -(4) Für physische Schließmedien ist eine Gebühr in Höhe von 15,- € zu bezahlen, welche nicht rückerstattet wird. Bei temporären Schließberechtigungen wird keine Gebühr erhoben. Ausgegebene physische Schließmedien bleiben Eigentum des Vereins. 50 -(5) Personen ohne Schließberechtigung dürfen sich nur in den Räumlichkeiten aufhalten, solange mindestens ein schließberechtigtes Mitglied anwesend ist. 51 -(6) Der Vorstand kann in begründeten Fällen, beispielsweise bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, die Satzung, diese Raumordnung oder bei vereinsschädigendem Verhalten, die Schließberechtigung entziehen. 52 -(7) Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds wird die Schließberechtigung entzogen. 63 +(1) Mitglieder haben die Möglichkeit, eine Schließberechtigung für die Räumlichkeiten zu erhalten. 64 + 65 +(2) Voraussetzung für die Erlangung der Schließberechtigung ist die "Bürgschaft" von drei Mitgliedern mit Schließberechtigung. 66 + 67 +(3) Der Vorstand kann temporäre Schließberechtigungen für Personen erteilen. 68 + 69 +(4) Für physische Schließmedien ist eine Gebühr in Höhe von 15,- € zu bezahlen, welche nicht rückerstattet wird. Bei temporären Schließberechtigungen wird keine Gebühr erhoben. Ausgegebene physische Schließmedien bleiben Eigentum des Vereins. 70 + 71 +(5) Personen ohne Schließberechtigung dürfen sich nur in den Räumlichkeiten aufhalten, solange mindestens ein schließberechtigtes Mitglied anwesend ist. 72 + 73 +(6) Der Vorstand kann in begründeten Fällen, beispielsweise bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, die Satzung, diese Raumordnung oder bei vereinsschädigendem Verhalten, die Schließberechtigung entziehen. 74 + 75 +(7) Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds wird die Schließberechtigung entzogen. 76 + 53 53 (8) Bei Verlust der Schließberechtigung sind herausgegebene physische Schließmedien an den Vorstand zurückzugeben. 54 54 55 55 ## § 8 Verlassen der Räume ... ... @@ -65,19 +65,24 @@ 65 65 66 66 ## § 9 Infrastruktur / Einrichtung / Geräte 67 67 68 -(1) Änderungen an der Infrastruktur und der Einrichtung müssen mit dem Vorstand abgesprochen werden und im Wiki dokumentiert werden. 92 +(1) Änderungen an der Infrastruktur und der Einrichtung müssen mit dem Vorstand abgesprochen werden und im Wiki dokumentiert werden. 93 + 69 69 (2) Der dauerhafte und/oder unbeaufsichtigte Betrieb von Geräten ist mit dem Vorstand abzuklären und im Wiki zu dokumentieren. 70 70 71 71 ## § 10 Übernachtungen 72 72 73 -(1) Die Übernachtung in den Vereinsräumen ist untersagt. 98 +(1) Die Übernachtung in den Vereinsräumen ist untersagt. 99 + 74 74 (2) Im Ausnahmefall kann eine Übernachtung durch den Vorstand genehmigt werden. 75 75 76 76 ## § 11 Speisen und Getränke 77 77 78 -(1) Geöffnete Lebensmittelpackungen müssen mit dem Öffnungsdatum und dem Namen des Eigentümers versehen werden. 79 -(2) Nicht gekennzeichnete Lebensmittel sind für die Allgemeinheit bestimmt. 80 -(3) Verdorbene Lebensmittel sind unverzüglich zu entsorgen. 104 +(1) Geöffnete Lebensmittelpackungen müssen mit dem Öffnungsdatum und dem Namen des Eigentümers versehen werden. 105 + 106 +(2) Nicht gekennzeichnete Lebensmittel sind für die Allgemeinheit bestimmt. 107 + 108 +(3) Verdorbene Lebensmittel sind unverzüglich zu entsorgen. 109 + 81 81 (4) Finden sich wiederholt abgelaufene/verdorbene Lebensmittel im Kühlschrank kann dem Mitglied das Nutzungsrecht entzogen werden. 82 82 83 83 ## § 12 Extraterrestrische Interaktion