Änderungen von Dokument Raumordnung

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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Dokument-Autor
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1 -XWiki.psteffen
1 +XWiki.loppermann
Inhalt
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6 6  
7 7  ## § 2 Hausrecht
8 8  
9 -(1) Das Hausrecht in den Räumlichkeiten der Westwoodlabs e.V. wird im Allgemeinen durch die schließberechtigten Mitglieder wahrgenommen.
10 -(2) Besteht unter den anwesenden schließberechtigten Mitgliedern Uneinigkeit über die Ausübung des Hausrechts, entscheiden die anwesenden Vorstandsmitglieder oder bei Abwesenheit der Vorstand.
11 -(3) Durch schließberechtigte Mitglieder ausgesprochene Verweise aus den Räumlichkeiten müssen dem Vorstand gemeldet werden.
9 +(1) Das Hausrecht in den Räumlichkeiten der Westwoodlabs e.V. wird im Allgemeinen durch die schließberechtigten Mitglieder wahrgenommen.
10 +
11 +(2) Besteht unter den anwesenden schließberechtigten Mitgliedern Uneinigkeit über die Ausübung des Hausrechts, entscheiden die anwesenden Vorstandsmitglieder oder bei Abwesenheit der Vorstand.
12 +
13 +(3) Durch schließberechtigte Mitglieder ausgesprochene Verweise aus den Räumlichkeiten müssen dem Vorstand gemeldet werden.
14 +
12 12  (4) Der Vorstand kann über ein Hausverbot entscheiden, welches von der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden muss.
13 13  
14 14  ## § 3 Haftung
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17 17  
18 18  ## § 4 Verhalten, Sauberkeit und Ordnung
19 19  
20 -(1) Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
21 -(2) Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen.
22 -(3) Der Vorstand kann Nutzungsbedingungen für das Inventar festlegen (ggf. auch die des Eigentümers), welche im Wiki dokumentiert werden.
23 -(4) Beschädigungen an Räumlichkeiten und Inventar sind umgehend dem Vorstand zu melden.
24 -(5) Arbeitsplätze sind sauber zu hinterlassen.
25 -(6) Material welches auf den Arbeitsflächen herumliegt und nicht beschriftet ist, wird nach 2 Wochen entsorgt.
26 -(7) Die Mülleimer sind regelmäßig zu leeren. Essensreste sind in jedem Fall mitzunehmen bzw. in den Restmüllcontainern des VIP-City Centers zu entsorgen. Dabei ist auf Mülltrennung zu achten. Im Space stehen dafür entsprechende Behältnisse zur Verfügung, die zu nutzen sind.
27 -(8) Beeinträchtigung Anderer bei der Benutzung der Arbeitsflächen und -räume durch lagernde Materialien sind unbedingt zu vermeiden.
28 -(9) Es ist auf einen sinnvollen Umgang mit Ressourcen (Strom, Wasser, Heiz-Energie etc.) zu achten.
23 +(1) Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
24 +
25 +(2) Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen.
26 +
27 +(3) Der Vorstand kann Nutzungsbedingungen für das Inventar festlegen (ggf. auch die des Eigentümers), welche im Wiki dokumentiert werden.
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29 +(4) Beschädigungen an Räumlichkeiten und Inventar sind umgehend dem Vorstand zu melden.
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31 +(5) Arbeitsplätze sind sauber zu hinterlassen.
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33 +(6) Material welches auf den Arbeitsflächen herumliegt und nicht beschriftet ist, wird nach 2 Wochen entsorgt.
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35 +(7) Die Mülleimer sind regelmäßig zu leeren. Essensreste sind in jedem Fall mitzunehmen bzw. in den Restmüllcontainern des VIP-City Centers zu entsorgen. Dabei ist auf Mülltrennung zu achten. Im Space stehen dafür entsprechende Behältnisse zur Verfügung, die zu nutzen sind.
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37 +(8) Beeinträchtigung Anderer bei der Benutzung der Arbeitsflächen und -räume durch lagernde Materialien sind unbedingt zu vermeiden.
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39 +(9) Es ist auf einen sinnvollen Umgang mit Ressourcen (Strom, Wasser, Heiz-Energie etc.) zu achten.
40 +
29 29  (10) Sexuelle Handlungen jeglicher Art sind unerwünscht.
30 30  
31 31  ## § 5 Umgang
32 32  
33 -(1) Der Umgang aller Personen miteinander hat friedlich und tolerant zu erfolgen.
34 -(2) Wenn eine Veranstaltung in den Vereinsräumen angekündigt ist, hat deren Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten Einzelner.
45 +(1) Der Umgang aller Personen miteinander hat friedlich und tolerant zu erfolgen.
46 +
47 +(2) Wenn eine Veranstaltung in den Vereinsräumen angekündigt ist, hat deren Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten Einzelner.
48 +
35 35  (3) Mit Namen beschriftete Boxen sind "privat" und müssen von anderen Personen auch als solche behandelt werden.
36 36  
37 37  ## § 6 Sachspenden und Leihgaben
38 38  
39 -(1) Sachspenden und Leihgaben sind beim Vorstand anzumelden, welcher über die Annahme oder Ablehnung entscheidet.
40 -(2) Leihgaben sind mit Eigentümernamen als solche zu kennzeichnen.
41 -(3) Eigentümer und Vorstand können jederzeit die zeitnahe Rücknahme der Leihgaben verlangen. Die Verantwortung für den Rücktransport obliegt dem Eigentümer.
53 +(1) Sachspenden und Leihgaben sind beim Vorstand anzumelden, welcher über die Annahme oder Ablehnung entscheidet.
54 +
55 +(2) Leihgaben sind mit Eigentümernamen als solche zu kennzeichnen.
56 +
57 +(3) Eigentümer und Vorstand können jederzeit die zeitnahe Rücknahme der Leihgaben verlangen. Die Verantwortung für den Rücktransport obliegt dem Eigentümer.
58 +
42 42  (4) Eine kurzzeitige Ausleihe von Inventar an Mitglieder für den privaten Gebrauch außerhalb der Räume, ist nach Absprache mit dem Vorstand möglich.
43 43  
44 44  ## § 7 Zugang
45 45  
46 -(1) Mitglieder haben die Möglichkeit, eine Schließberechtigung für die Räumlichkeiten zu erhalten.
47 -(2) Voraussetzung für die Erlangung der Schließberechtigung ist die "Bürgschaft" von drei Mitgliedern mit Schließberechtigung.
48 -(3) Der Vorstand kann temporäre Schließberechtigungen für Personen erteilen.
49 -(4) Für physische Schließmedien ist eine Gebühr in Höhe von 15,- € zu bezahlen, welche nicht rückerstattet wird. Bei temporären Schließberechtigungen wird keine Gebühr erhoben. Ausgegebene physische Schließmedien bleiben Eigentum des Vereins.
50 -(5) Personen ohne Schließberechtigung dürfen sich nur in den Räumlichkeiten aufhalten, solange mindestens ein schließberechtigtes Mitglied anwesend ist.
51 -(6) Der Vorstand kann in begründeten Fällen, beispielsweise bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, die Satzung, diese Raumordnung oder bei vereinsschädigendem Verhalten, die Schließberechtigung entziehen.
52 -(7) Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds wird die Schließberechtigung entzogen.
63 +(1) Mitglieder haben die Möglichkeit, eine Schließberechtigung für die Räumlichkeiten zu erhalten.
64 +
65 +(2) Voraussetzung für die Erlangung der Schließberechtigung ist die "Bürgschaft" von drei Mitgliedern mit Schließberechtigung.
66 +
67 +(3) Der Vorstand kann temporäre Schließberechtigungen für Personen erteilen.
68 +
69 +(4) Für physische Schließmedien ist eine Gebühr in Höhe von 15,- € zu bezahlen, welche nicht rückerstattet wird. Bei temporären Schließberechtigungen wird keine Gebühr erhoben. Ausgegebene physische Schließmedien bleiben Eigentum des Vereins.
70 +
71 +(5) Personen ohne Schließberechtigung dürfen sich nur in den Räumlichkeiten aufhalten, solange mindestens ein schließberechtigtes Mitglied anwesend ist.
72 +
73 +(6) Der Vorstand kann in begründeten Fällen, beispielsweise bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, die Satzung, diese Raumordnung oder bei vereinsschädigendem Verhalten, die Schließberechtigung entziehen.
74 +
75 +(7) Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds wird die Schließberechtigung entzogen.
76 +
53 53  (8) Bei Verlust der Schließberechtigung sind herausgegebene physische Schließmedien an den Vorstand zurückzugeben.
54 54  
55 55  ## § 8 Verlassen der Räume
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65 65  
66 66  ## § 9 Infrastruktur / Einrichtung / Geräte
67 67  
68 -(1) Änderungen an der Infrastruktur und der Einrichtung müssen mit dem Vorstand abgesprochen werden und im Wiki dokumentiert werden.
92 +(1) Änderungen an der Infrastruktur und der Einrichtung müssen mit dem Vorstand abgesprochen werden und im Wiki dokumentiert werden.
93 +
69 69  (2) Der dauerhafte und/oder unbeaufsichtigte Betrieb von Geräten ist mit dem Vorstand abzuklären und im Wiki zu dokumentieren.
70 70  
71 71  ## § 10 Übernachtungen
72 72  
73 -(1) Die Übernachtung in den Vereinsräumen ist untersagt.
98 +(1) Die Übernachtung in den Vereinsräumen ist untersagt.
99 +
74 74  (2) Im Ausnahmefall kann eine Übernachtung durch den Vorstand genehmigt werden.
75 75  
76 76  ## § 11 Speisen und Getränke
77 77  
78 -(1) Geöffnete Lebensmittelpackungen müssen mit dem Öffnungsdatum und dem Namen des Eigentümers versehen werden.
79 -(2) Nicht gekennzeichnete Lebensmittel sind für die Allgemeinheit bestimmt.
80 -(3) Verdorbene Lebensmittel sind unverzüglich zu entsorgen.
104 +(1) Geöffnete Lebensmittelpackungen müssen mit dem Öffnungsdatum und dem Namen des Eigentümers versehen werden.
105 +
106 +(2) Nicht gekennzeichnete Lebensmittel sind für die Allgemeinheit bestimmt.
107 +
108 +(3) Verdorbene Lebensmittel sind unverzüglich zu entsorgen.
109 +
81 81  (4) Finden sich wiederholt abgelaufene/verdorbene Lebensmittel im Kühlschrank kann dem Mitglied das Nutzungsrecht entzogen werden.
82 82  
83 83  ## § 12 Extraterrestrische Interaktion