Änderungen von Dokument Raumordnung
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Zusammenfassung
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Details
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... ... @@ -46,10 +46,14 @@ 46 46 (1) Mitglieder haben die Möglichkeit, eine Schließberechtigung für die Räumlichkeiten zu erhalten. 47 47 (2) Voraussetzung für die Erlangung der Schließberechtigung ist die "Bürgschaft" von drei Mitgliedern mit Schließberechtigung. 48 48 (3) Der Vorstand kann temporäre Schließberechtigungen für Personen erteilen. 49 -(4) Für physische Schließmedien ist eine Gebühr in Höhe von 15,- € zu bezahlen, welche nicht rückerstattet wird. Bei temporären Schließberechtigungen wird keine Gebühr erhoben. Ausgegebene physische Schließmedien bleiben Eigentum des Vereins. 50 -(5) Personen ohne Schließberechtigung dürfen sich nur in den Räumlichkeiten aufhalten, solange mindestens ein schließberechtigtes Mitglied anwesend ist. 51 -(6) Der Vorstand kann in begründeten Fällen, beispielsweise bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, die Satzung, diese Raumordnung oder bei vereinsschädigendem Verhalten, die Schließberechtigung entziehen. 52 -(7) Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds wird die Schließberechtigung entzogen. 49 +(4) Für physische Schließmedien ist eine Gebühr in Höhe von 15,- € zu bezahlen, welche nicht rückerstattet wird. Bei temporären Schließberechtigungen wird keine Gebühr erhoben. Ausgegebene physische Schließmedien bleiben Eigentum des Vereins. 50 + 51 +(5) Personen ohne Schließberechtigung dürfen sich nur in den Räumlichkeiten aufhalten, solange mindestens ein schließberechtigtes Mitglied anwesend ist. 52 + 53 +(6) Der Vorstand kann in begründeten Fällen, beispielsweise bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, die Satzung, diese Raumordnung oder bei vereinsschädigendem Verhalten, die Schließberechtigung entziehen. 54 + 55 +(7) Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds wird die Schließberechtigung entzogen. 56 + 53 53 (8) Bei Verlust der Schließberechtigung sind herausgegebene physische Schließmedien an den Vorstand zurückzugeben. 54 54 55 55 ## § 8 Verlassen der Räume ... ... @@ -65,19 +65,24 @@ 65 65 66 66 ## § 9 Infrastruktur / Einrichtung / Geräte 67 67 68 -(1) Änderungen an der Infrastruktur und der Einrichtung müssen mit dem Vorstand abgesprochen werden und im Wiki dokumentiert werden. 72 +(1) Änderungen an der Infrastruktur und der Einrichtung müssen mit dem Vorstand abgesprochen werden und im Wiki dokumentiert werden. 73 + 69 69 (2) Der dauerhafte und/oder unbeaufsichtigte Betrieb von Geräten ist mit dem Vorstand abzuklären und im Wiki zu dokumentieren. 70 70 71 71 ## § 10 Übernachtungen 72 72 73 -(1) Die Übernachtung in den Vereinsräumen ist untersagt. 78 +(1) Die Übernachtung in den Vereinsräumen ist untersagt. 79 + 74 74 (2) Im Ausnahmefall kann eine Übernachtung durch den Vorstand genehmigt werden. 75 75 76 76 ## § 11 Speisen und Getränke 77 77 78 -(1) Geöffnete Lebensmittelpackungen müssen mit dem Öffnungsdatum und dem Namen des Eigentümers versehen werden. 79 -(2) Nicht gekennzeichnete Lebensmittel sind für die Allgemeinheit bestimmt. 80 -(3) Verdorbene Lebensmittel sind unverzüglich zu entsorgen. 84 +(1) Geöffnete Lebensmittelpackungen müssen mit dem Öffnungsdatum und dem Namen des Eigentümers versehen werden. 85 + 86 +(2) Nicht gekennzeichnete Lebensmittel sind für die Allgemeinheit bestimmt. 87 + 88 +(3) Verdorbene Lebensmittel sind unverzüglich zu entsorgen. 89 + 81 81 (4) Finden sich wiederholt abgelaufene/verdorbene Lebensmittel im Kühlschrank kann dem Mitglied das Nutzungsrecht entzogen werden. 82 82 83 83 ## § 12 Extraterrestrische Interaktion