Änderungen von Dokument Raumordnung

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Zusammenfassung

Details

Seiteneigenschaften
Titel
... ... @@ -1,1 +1,1 @@
1 -Raumordnung
1 +Raumordnung der Westwoodlabs e.V.
Übergeordnete Seite
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1 -Offizielles.WebHome
1 +Main.Offizielles.WebHome
Dokument-Autor
... ... @@ -1,1 +1,1 @@
1 -XWiki.foorschtbar
1 +XWiki.loppermann
Syntax
... ... @@ -1,1 +1,1 @@
1 -GitHub-Flavored CommonMark 1.0
1 +markdown+github 1.0
Inhalt
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1 1  # Raumordnung der Westwoodlabs e.V.
2 2  
3 -### § 1 Allgemeines
3 +## § 1 Allgemeines
4 4  
5 5  (1) Es gilt die Hausordnung des VIP-City-Centers. Sie ist dieser Raumordnung beigefügt.
6 6  
7 -### § 2 Hausrecht
7 +## § 2 Hausrecht
8 8  
9 -(1) Das Hausrecht in den Räumlichkeiten der Westwoodlabs e.V. wird im Allgemeinen durch die schließberechtigten Mitglieder wahrgenommen.
10 -(2) Besteht unter den anwesenden schließberechtigten Mitgliedern Uneinigkeit über die Ausübung des Hausrechts, entscheiden die anwesenden Vorstandsmitglieder oder bei Abwesenheit der Vorstand.
11 -(3) Durch schließberechtigte Mitglieder ausgesprochene Verweise aus den Räumlichkeiten müssen dem Vorstand gemeldet werden.
9 +(1) Das Hausrecht in den Räumlichkeiten der Westwoodlabs e.V. wird im Allgemeinen durch die schließberechtigten Mitglieder wahrgenommen.
10 +
11 +(2) Besteht unter den anwesenden schließberechtigten Mitgliedern Uneinigkeit über die Ausübung des Hausrechts, entscheiden die anwesenden Vorstandsmitglieder oder bei Abwesenheit der Vorstand.
12 +
13 +(3) Durch schließberechtigte Mitglieder ausgesprochene Verweise aus den Räumlichkeiten müssen dem Vorstand gemeldet werden.
14 +
12 12  (4) Der Vorstand kann über ein Hausverbot entscheiden, welches von der nächsten Mitgliederversammlung bestätigt werden muss.
13 13  
14 -### § 3 Haftung
17 +## § 3 Haftung
15 15  
16 16  (1) Der Verein haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Privateigentum oder an dem Verein überlassenen Gerätschaften in den Vereinsräumen.
17 17  
18 -### § 4 Verhalten, Sauberkeit und Ordnung
21 +## § 4 Verhalten, Sauberkeit und Ordnung
19 19  
20 -(1) Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
21 -(2) Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen.
22 -(3) Der Vorstand kann Nutzungsbedingungen für das Inventar festlegen (ggf. auch die des Eigentümers), welche im Wiki dokumentiert werden.
23 -(4) Beschädigungen an Räumlichkeiten und Inventar sind umgehend dem Vorstand zu melden.
24 -(5) Arbeitsplätze sind sauber zu hinterlassen.
25 -(6) Material welches auf den Arbeitsflächen herumliegt und nicht beschriftet ist, wird nach 2 Wochen entsorgt.
26 -(7) Die Mülleimer sind regelmäßig zu leeren. Essensreste sind in jedem Fall mitzunehmen bzw. in den Restmüllcontainern des VIP-City Centers zu entsorgen. Dabei ist auf Mülltrennung zu achten. Im Space stehen dafür entsprechende Behältnisse zur Verfügung, die zu nutzen sind.
27 -(8) Beeinträchtigung Anderer bei der Benutzung der Arbeitsflächen und -räume durch lagernde Materialien sind unbedingt zu vermeiden.
28 -(9) Es ist auf einen sinnvollen Umgang mit Ressourcen (Strom, Wasser, Heiz-Energie etc.) zu achten.
23 +(1) Es ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten.
24 +
25 +(2) Mit dem Inventar ist pfleglich und schonend umzugehen.
26 +
27 +(3) Der Vorstand kann Nutzungsbedingungen für das Inventar festlegen (ggf. auch die des Eigentümers), welche im Wiki dokumentiert werden.
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29 +(4) Beschädigungen an Räumlichkeiten und Inventar sind umgehend dem Vorstand zu melden.
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31 +(5) Arbeitsplätze sind sauber zu hinterlassen.
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33 +(6) Material welches auf den Arbeitsflächen herumliegt und nicht beschriftet ist, wird nach 2 Wochen entsorgt.
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35 +(7) Die Mülleimer sind regelmäßig zu leeren. Essensreste sind in jedem Fall mitzunehmen bzw. in den Restmüllcontainern des VIP-City Centers zu entsorgen. Dabei ist auf Mülltrennung zu achten. Im Space stehen dafür entsprechende Behältnisse zur Verfügung, die zu nutzen sind.
36 +
37 +(8) Beeinträchtigung Anderer bei der Benutzung der Arbeitsflächen und -räume durch lagernde Materialien sind unbedingt zu vermeiden.
38 +
39 +(9) Es ist auf einen sinnvollen Umgang mit Ressourcen (Strom, Wasser, Heiz-Energie etc.) zu achten.
40 +
29 29  (10) Sexuelle Handlungen jeglicher Art sind unerwünscht.
30 30  
31 -### § 5 Umgang
43 +## § 5 Umgang
32 32  
33 -(1) Der Umgang aller Personen miteinander hat friedlich und tolerant zu erfolgen.
34 -(2) Wenn eine Veranstaltung in den Vereinsräumen angekündigt ist, hat deren Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten Einzelner.
45 +(1) Der Umgang aller Personen miteinander hat friedlich und tolerant zu erfolgen.
46 +
47 +(2) Wenn eine Veranstaltung in den Vereinsräumen angekündigt ist, hat deren Durchführung in jedem Fall Vorrang vor den Aktivitäten Einzelner.
48 +
35 35  (3) Mit Namen beschriftete Boxen sind "privat" und müssen von anderen Personen auch als solche behandelt werden.
36 36  
37 -### § 6 Sachspenden und Leihgaben
51 +## § 6 Sachspenden und Leihgaben
38 38  
39 -(1) Sachspenden und Leihgaben sind beim Vorstand anzumelden, welcher über die Annahme oder Ablehnung entscheidet.
40 -(2) Leihgaben sind mit Eigentümernamen als solche zu kennzeichnen.
41 -(3) Eigentümer und Vorstand können jederzeit die zeitnahe Rücknahme der Leihgaben verlangen. Die Verantwortung für den Rücktransport obliegt dem Eigentümer.
53 +(1) Sachspenden und Leihgaben sind beim Vorstand anzumelden, welcher über die Annahme oder Ablehnung entscheidet.
54 +
55 +(2) Leihgaben sind mit Eigentümernamen als solche zu kennzeichnen.
56 +
57 +(3) Eigentümer und Vorstand können jederzeit die zeitnahe Rücknahme der Leihgaben verlangen. Die Verantwortung für den Rücktransport obliegt dem Eigentümer.
58 +
42 42  (4) Eine kurzzeitige Ausleihe von Inventar an Mitglieder für den privaten Gebrauch außerhalb der Räume, ist nach Absprache mit dem Vorstand möglich.
43 43  
44 -### § 7 Zugang
61 +## § 7 Zugang
45 45  
46 -(1) Mitglieder haben die Möglichkeit, eine Schließberechtigung für die Räumlichkeiten zu erhalten.
47 -(2) Voraussetzung für die Erlangung der Schließberechtigung ist die "Bürgschaft" von drei Mitgliedern mit Schließberechtigung.
48 -(3) Der Vorstand kann temporäre Schließberechtigungen für Personen erteilen.
49 -(4) Für physische Schließmedien ist eine Gebühr in Höhe von 15,- € zu bezahlen, welche nicht rückerstattet wird. Bei temporären Schließberechtigungen wird keine Gebühr erhoben. Ausgegebene physische Schließmedien bleiben Eigentum des Vereins.
50 -(5) Personen ohne Schließberechtigung dürfen sich nur in den Räumlichkeiten aufhalten, solange mindestens ein schließberechtigtes Mitglied anwesend ist.
51 -(6) Der Vorstand kann in begründeten Fällen, beispielsweise bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, die Satzung, diese Raumordnung oder bei vereinsschädigendem Verhalten, die Schließberechtigung entziehen.
52 -(7) Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds wird die Schließberechtigung entzogen.
63 +(1) Mitglieder haben die Möglichkeit, eine Schließberechtigung für die Räumlichkeiten zu erhalten.
64 +
65 +(2) Voraussetzung für die Erlangung der Schließberechtigung ist die "Bürgschaft" von drei Mitgliedern mit Schließberechtigung.
66 +
67 +(3) Der Vorstand kann temporäre Schließberechtigungen für Personen erteilen.
68 +
69 +(4) Für physische Schließmedien ist eine Gebühr in Höhe von 15,- € zu bezahlen, welche nicht rückerstattet wird. Bei temporären Schließberechtigungen wird keine Gebühr erhoben. Ausgegebene physische Schließmedien bleiben Eigentum des Vereins.
70 +
71 +(5) Personen ohne Schließberechtigung dürfen sich nur in den Räumlichkeiten aufhalten, solange mindestens ein schließberechtigtes Mitglied anwesend ist.
72 +
73 +(6) Der Vorstand kann in begründeten Fällen, beispielsweise bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, die Satzung, diese Raumordnung oder bei vereinsschädigendem Verhalten, die Schließberechtigung entziehen.
74 +
75 +(7) Bei Austritt oder Ausschluss eines Mitglieds wird die Schließberechtigung entzogen.
76 +
53 53  (8) Bei Verlust der Schließberechtigung sind herausgegebene physische Schließmedien an den Vorstand zurückzugeben.
54 54  
55 -### § 8 Verlassen der Räume
79 +## § 8 Verlassen der Räume
56 56  
57 57  (1) Das letzte anwesende schließberechtigte Mitglied muss vor Verlassen der Räume mit einer angemessenen Vorlaufzeit alle weiteren anwesenden Personen auffordern, diese ebenfalls zu verlassen. Dabei sind:
58 58  
... ... @@ -63,24 +63,29 @@
63 63  * Lebensmittelreste und/oder Verpackungen (Pizzakartons etc.) mitzunehmen.
64 64  * Die Räume und die Haustür zu verschließen
65 65  
66 -### § 9 Infrastruktur / Einrichtung / Geräte
90 +## § 9 Infrastruktur / Einrichtung / Geräte
67 67  
68 -(1) Änderungen an der Infrastruktur und der Einrichtung müssen mit dem Vorstand abgesprochen werden und im Wiki dokumentiert werden.
92 +(1) Änderungen an der Infrastruktur und der Einrichtung müssen mit dem Vorstand abgesprochen werden und im Wiki dokumentiert werden.
93 +
69 69  (2) Der dauerhafte und/oder unbeaufsichtigte Betrieb von Geräten ist mit dem Vorstand abzuklären und im Wiki zu dokumentieren.
70 70  
71 -### § 10 Übernachtungen
96 +## § 10 Übernachtungen
72 72  
73 -(1) Die Übernachtung in den Vereinsräumen ist untersagt.
98 +(1) Die Übernachtung in den Vereinsräumen ist untersagt.
99 +
74 74  (2) Im Ausnahmefall kann eine Übernachtung durch den Vorstand genehmigt werden.
75 75  
76 -### § 11 Speisen und Getränke
102 +## § 11 Speisen und Getränke
77 77  
78 -(1) Geöffnete Lebensmittelpackungen müssen mit dem Öffnungsdatum und dem Namen des Eigentümers versehen werden.
79 -(2) Nicht gekennzeichnete Lebensmittel sind für die Allgemeinheit bestimmt.
80 -(3) Verdorbene Lebensmittel sind unverzüglich zu entsorgen.
104 +(1) Geöffnete Lebensmittelpackungen müssen mit dem Öffnungsdatum und dem Namen des Eigentümers versehen werden.
105 +
106 +(2) Nicht gekennzeichnete Lebensmittel sind für die Allgemeinheit bestimmt.
107 +
108 +(3) Verdorbene Lebensmittel sind unverzüglich zu entsorgen.
109 +
81 81  (4) Finden sich wiederholt abgelaufene/verdorbene Lebensmittel im Kühlschrank kann dem Mitglied das Nutzungsrecht entzogen werden.
82 82  
83 -### § 12 Extraterrestrische Interaktion
112 +## § 12 Extraterrestrische Interaktion
84 84  
85 85  Sollte es im Hackerspace zu Kontakt mit extraterrestrischen Lebensformen kommen, sind diese gastfreundlich mit Kaffee oder Mate und einem gepolsterten Sitzplatz zu empfangen. Technologische Projekte des Hackerspaces können die Mitglieder diesen Gästen präsentieren und zur Verfügung stellen. In der Regel können extraterrestrische Lebensformen nicht als Mitglied in den Verein aufgenommen werden. Ausgenommen hiervon sind Wesen, die einen von der Gemeinschaft erarbeiteten Turingtest bestehen. Bei Offenbarung bösartiger Ziele, speziell in Hinblick auf die Vernichtung der Erde, müssen extraterrestrische Lebensformen aufgrund des bestehenden Interessenkonfliktes mit allen Mitteln des Hackerspaces bekämpft werden, jedoch unter Berücksichtigung des Punktes „Haftung“. Eine eventuelle Mitgliedschaft der extraterrestrischen Lebensformen ruht während der Kampfhandlungen. Da die Existenz außerirdischer Lebensformen als statistisch gegeben angesehen werden muss, erfüllen Zwischenfälle mit extraterrestrischen Lebensformen nicht die Kriterien für höhere Gewalt.
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